Pflegeversicherungsleistungen- Grundpflege
Getreu unserem Slogan bieten wir Ihnen unsere Hilfen an. „ Einen alten Baum verpflanzt man nicht, darum ist unser Arbeitsplatz, Ihr zu Hause“
Wir wollen, dass Ihnen Ihr Leben zu Hause, so lange als möglich erhalten bleibt.
Wir unterstützen bzw. übernehmen das was Ihnen schwer fällt, dort wo Sie Hilfe brauchen und wollen. Wir entlasten Ihren Partner und Ihre pflegenden Angehörigen mit unseren Angeboten.
Inhaltlich geht es um Leistungen wie:
- Körperpflege, Duschen, Baden, Waschen
- Hilfen beim Transfer, der Mobilität, des sich bewegens
- Hilfe bei der Nahrungsbereitung und der Zureichung
- Betreuungsleistungen, Begleiten
- Hilfen in Haushalt, beim Einkaufen, beim Heizen, bei der Wäsche, beim Hausputz usw.
In einem Gespräch werden wir den individuelle Leistungsumfang und die Einsatzzeiten mit Ihnen absprechen. Die Pflege wird geplant, ein Kostenvoranschlag erstellt und die voraussichtliche Planung erstellt.
Sie wissen welche Kosten auf Sie zu kommen, welche Kosten über das Pflegeversicherungsgesetz finanziert werden und wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir abschätzen, ob es eine Eistufung in eine Pflegestufe geben wird, falls Sie noch kein Pflegegeld erhalten. Wir gehen dann in Vorleistung und mit der Pflegeeinstufung rechnen wir dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Keine Angst wir helfen, ganz gleich wie.
Die Leistungen werden durch einen kleinen Kreis von Pflegekräfte teilweise aber auch vollständig übernommen. So wie sie es wünschen. Ihre Eigenständigkeit/ Selbständigkeit soll erhalten bleiben und gefördert werden.
Ihnen steht es frei, sich Leistungen bei einem Anbieter ihrer Wahl abzurufen. Sie sollten und können sich auch mehrere Kostenangebote einzuholen und dann entscheiden.
Betreuungs und Entlastungsleistungen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 b sind ein zusätzliches Angebot zum Pflegegeld. Betreuungs,- und Entlastungsleistungen können völlig unbürokratisch und flexibel beim Pflegedienst abgerufen werden. Sie benötigen keinen Antrag.
Der monatlicher Betrag ( z.Z. 104,-€) kann monatlich genutzt werden und bei nicht in Anspruchnahme bis ins erste Halbjahr des Folgejahres verbraucht werden.
Bei einigen Pflegekassen zählt der Monat der ersten Inanspruchnahme.
Inhaltlich geht es um Angebote mit folgenden Schwerpunkten
- Unterstützung, Übernahme bei der hauswirtschaftlichen Versorgung - z.B. Treppenreinigung, Fenster, Einkauf, auch kleine Hausmeistertätigkeiten
- Unterstützung bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags bzw. bei deren Organisation des Pflegebedürftigen - z.B. Spaziergänge, Beaufsichtigen
- Unterstützung der Pflegeperson bei ihrer Tätigkeit
Ihnen steht es frei, Leistungen auch bei anderen Anbietern (anderer Pflegedienst, Tagespflege) abzurufen, vorausgesetzt dieser ist nach Landesrecht der Pflegekassen gelistet und zugelassen.
Die Abrechnung der Leistung ist für Sie ebenfalls unbürokratisch. Wir können mittels Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Individuelle Pflegeberatung
Jeder hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine unentgeltliche, unabhängige Pflegeberatung. Die Kosten übernehmen die Pflegekassen.
Wir beraten und schulen Sie individuell und unentgeltlich gem. §45 SGB XI.
Wir sind bei den allermeisten Kassen gelistet und es bedarf keiner vorherigen Beantragung. Rufen Sie uns bzw. Ihre Pflegekasse an.
Sie haben Fragen ? Sie brauchen Hilfe?
Unsere Pflegeberater helfen gerne, und geben Ihnen hilfreiche Auskünfte, rund um die Pflege.
Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung (z.B. Pflegegeld, Hausnotruf o.ä.) ?
Sie haben Fragen zum MDK –Besuch. Zur Pflegeeinstufung begleiten und unterstützen wir Sie.
Ihre Angehörigen sollen aus dem Krankenhaus entlassen werden und sie brauchen Beratung, Unterstützung , Hilfe bei der Überleitung nach Hause ?
Sie brauchen Verschiedenes zur Pflege: Hilfsmittel, Hausnotruf, einen Pflegedienst, Essenanbieter, Hausfriseur, Fußpflege, Inkontinenzprodukte.
Wir helfen und beraten Sie zu Hause, oder noch im Krankenhaus ?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In vertrauter Umgebung können wir alle Fragen besprechen.
Ansprechpartnerin: Irene Sowa, Kornelia Nitsche
PDL im Pflegedienst „R&S“ Am Heidehaus 7; 16341 Panketal , examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin
Telefon: 030/ 94 87 85 87 oder 0160 /7558260
Kranken und Behandlungspflege
Hier handelt es sich um Leistungen der Krankenkassen. Sie haben nichts mit den Leistungen der Pflegeversicherung, oder Pflegegeld zu tun.
Im Auftrag Ihres Arztes erbringen examinierte Pflegekräfte Leistungen, um das ärztliche Behandlungsziel zu unterstützen und zu sichern.
Es gilt aber auch Ihre Angehörigen zu entlasten und den Verbleib zu Hause zu ermöglichen, auch ein Krankenhausaufenthalt kann vermieden werden.
Inhaltlich geht es um folgenden Leistungen
- Medikamente stellen oder verabreichen, auch Wochenbox
- Verbande anlegen und wechseln ( Wund, Kompressionsverbände)
- Kompressionsstrümpfe an,- und ausziehen
- Injektionen ( Insulin, intramuskuläre, subcutane)
- Stomaversorgung
- Blutdruck, Vitalzeichenkontrolle
- Postoperative Versorgung
- usw.
Leistungen der Krankenpflege werden durch Pflegekräfte vollständig übernommen. Aber auch eine Anleitung (Schulung, Unterweisung) ist möglich, sodass Sie oder Ihr Angehöriger es irgendwann alleine übernehmen und sich sicher bei der Ausführung fühlen.
Ihnen steht es frei, Leistungen bei einem Anbieter ihrer Wahl ( z.B. einen ihnen bekannten Pflegedienst) abzurufen.
Ihr Arzt, Sozialdienst (Krankenhaus oder Hausarzt) wird sie fragen.
Urlaubs und Verhinderungspflege
Was tun wenn man als Pflegeperson selbst erkrankt, ins Krankenhaus muss oder eine Auszeit von der Pflege braucht?
Wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Erkrankung sonstigen Gründen der Abwesenheit nicht pflegen Kann, zahlt die Pflegekasse eine notwendige Ersatzpflege, tageweise aber auch täglich stundenweise.
Jeder der Pflegegeld als Geldleistung oder Sachleistung erhält hat einen Anspruch auf diese zusätzliche Leistung. Voraussetzung ist, Sie haben seit einem halben Jahr eine Pflegestufe.
Da Ereignisse wie Krankheit etc. sich nicht anmelden wird die Antragstellung zeitgleich erfolgen, wir unterstützen Sie.
Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen an für die Hilfe die sich benötigen. In den halb,- bzw. vierteljährlichen Pflichtberatungseinsätzen bei Geldleistung kann man Eventualitäten durchsprechen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In vertrauter Umgebung können wir alle Fragen individuell und für Sie kostenfrei besprechen.
Ihre Ansprechpartner: Irene Sowa, Kornelia Nitsche
Telefon: 030/ 94 87 85 87